Die sogenannte „Umweltkoalition“ aus CSU und SPD hatte zusammen mit Umweltminister Alfred Dick einen Maßnahmenkatalog zum „Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen“ entwickelt. Darin enthalten war die Bereitstellung von Mitteln für den Ausbau von Abwasseranlagen und der Sicherung einer sauberen Trinkwasserversorgung, Maßnahmen gegen die Luftverschmutzung und einen sparsamen Umgang mit Energie. Das Bewusstsein der Bürger für den Erhalt des eigenen Lebensraumes sollte durch entsprechende Kampagnen geweckt und gefördert werden. Am Wahltag entschieden sich 94 Prozent der Stimmberechtigten für die Verfassungsergänzung. Bayern war somit auch das erste Land, das dem Umweltschutz Verfassungsrang einräumte.