Volksentscheid 1984 - Umweltschutz

Am 17. Juni 1984 wurden in Bayern die Wahlberechtigten nicht nur für die Europawahlen an die Urne gerufen. Die acht Millionen bayerischen Wahlberechtigten hatten die Möglichkeit in einem Volksentscheid darüber abzustimmen, ob der Umweltschutz Verfassungsrang erhält und somit zum Staatsziel erhoben wird.

Der Schutz der Umwelt war bereits in den siebziger Jahren in den Fokus der Staatsregierung gerückt worden. Die Gründung des europaweit ersten Umweltministeriums und des Landesamtes für Umweltschutz, die Einrichtung von Abteilungen für Landesentwicklung und Umweltschutz waren 1970 die ersten Schritte auf dem Weg zu einem umfangreichen Programm für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen. Das Bayerische Naturschutzgesetz aus dem Jahr 1973 lieferte eine erste juristische Grundlage, Maßnahmen für den Umweltschutz zu ergreifen. Mit dem Volksentscheid 1984 sollten diese noch umfangreicher und vor allem auch nachhaltiger gestaltet werden.

Die sogenannte „Umweltkoalition“ aus CSU und SPD hatte zusammen mit Umweltminister Alfred Dick einen Maßnahmenkatalog zum „Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen“ entwickelt. Darin enthalten war die Bereitstellung von Mitteln für den Ausbau von Abwasseranlagen und der Sicherung einer sauberen Trinkwasserversorgung, Maßnahmen gegen die Luftverschmutzung und einen sparsamen Umgang mit Energie. Das Bewusstsein der Bürger für den Erhalt des eigenen Lebensraumes sollte durch entsprechende Kampagnen geweckt und gefördert werden. Am Wahltag entschieden sich 94 Prozent der Stimmberechtigten für die Verfassungsergänzung. Bayern war somit auch das erste Land, das dem Umweltschutz Verfassungsrang einräumte.