Volksentscheid 1991 - Abfallrecht

 

 

Die Fragen, wie man mit dem steigenden Müllaufkommen umgehen sollte und wie man eine mögliche Wiederverwertung von im Müll enthaltenden Rohstoffen in Bayern ausbauen könnte, führte 1991 zum Volksentscheid über eine neue Regelung des Abfallrechts in Bayern. Einen Verwertungskreislauf für Glas, Papier und Metalle gab es bereits. Der weitaus größere Bestandteil des anfallenden Mülls wurde jedoch in entsprechenenden Anlagen verbrannt. Die bayernweite Bürgerinitiative "Das bessere Müllkonzept" wollte hingegen auf diese Form der Müllbeseitigung verzichten, die Mülltrennung strikter betreiben und die Abfallentsorgung aus der Zuständigkeit der Landratsämter zurück in die Gemeinden geben.

Das 1990 von der Bürgerinitiative eingeleitete Volksbegehren war erfolgreich und führte am 17. Februar 1991 zum Volksentscheid. Dem Konzept der Bürgerinitiative stand der Entwurf des Landtags gegenüber. Die CSU setzte darin ebenfalls auf eine striktere Trennung und bessere Verwertung des anfallenden Mülls, wollte aber die Müllverbrennung zur Beseitigung des Restmülls weiterführen. Die Bürgerinitiative hingegen setzte auf den Ausbau von Deponien. Die Zuständigkeit für die Abfallwirtschaft sollte nach Auffassung der CSU weiter beim zuständigen Landratsamt und nicht den Gemeinden selbst liegen, nur so ließe sich ein Gewirr von unzähligen lokalen Einzelregelungen und eine Vervielfachung der Deponien vermeiden. Mit 51% der Stimmen konnte sich der Entwurf des Bayersichen Landtags gegen das Konzept der Bürgerinitiative im Volksentscheid durchsetzen.