Volksentscheid 1995 - Kommunaler Bürgerentscheid

 

 

Mittel kommunaler Direktdemokratie gab es in Bayern bereits in der Weimarer Republik. Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten verschwanden sie jedoch. Seit dem Kreigsende 1945 gab es von der Bayernpartei und der SPD verschiedentlich den Versuch die kommunale Direktdemokratie wieder einzuführen, sie scheiterten jeweils am Widerstand der CSU. Mit Beginn der 1990-er Jahre führten nach und nach mehrere Bundesländer Bürgerentscheide und Bürgerbegehren ein. Ermutigt durch diese Entwicklung wurde auch in Bayern ein erneuter Anlauf unternommen. Das Volksbegehren 1994 der Initiative Mehr Demokratie in Bayern e.V. konnte die erforderlichen Unterschriften erlangen. Der Volksentscheid für die Einführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden konnte am 1. Oktober 1995 durchgeführt werden.

Die CSU beharrte weiterhin auf ihrer Ablehnung, musste aber im Hinblick auf die wachsende Zustimmung in der Bevölkerung und auch in den eigenen Reihen ihren Kurs korrigieren. Die Ablehnung resultierte aus der Befürchtung kleine Interessengruppen oder Gemeinden könnte Großprojekte lahmlegen, somit Arbeitsplätze gefährden und den Wirtschaftsstandort Bayern für Investoren unattraktiv machen. Überaus kritisch gesehen wurde vopn der CSU die Tatsache, das die einfache Mehrheit der Abstimmenden ausreichen sollte. In einem Gegenvorschlag des Landtags wurde daher ein Quorum, wie es in den anderen Bundesländern angewandt wird, für einen erfolgreichen Entscheid gefordert. Außerdem sollten Großprojekte und überregionale Projekte von Volksentscheiden ausgeschlossen werden.
Beim Volksentscheid am 1. Oktober 1995 nahmen 36,8 Prozent der Wahlberechtigten teil und von diesen gaben fast 54 Prozent ihre Zustimmung zur Einführung von Bürgerentscheid und Bürgerbegehren. In den folgenden Jahren erfolgten noch einige Korrekturen an der Gesetzesvorlage, trotzdem haben sich Bürgerbegehren und Bürgerentscheid als wirksamens Instrument kommunaler Direktdemokratie bewährt.

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