Volksentscheide 1998 - Weiterentwicklung im Bereich der Grundrechte und Staatsziele, Reform von Landtag und Staatsregierung, Bayerischer Senat

Am 8. Februar 1998 konnten die bayerischen Wähler über drei Reformvorschläge des Bayerischen Landtags abstimmen: 1. Grundrechte und Staatsziele; 2. Landtag und Staatsregierung; 3. Bayerischer Senat.

Die Vorlagen zur Verfassungsreform und zur Parlamentsreform wurden vom Landtag einmütig beschlossen. Auch in der Bevölkerung konnte dafür eine breite Zustimmung erwartet werden. Anders verlief die Diskussion um die Zukunft des Bayerischen Senats, einer zweiten Kammer neben dem Landtag, die aus Vertretern von sozialen, wirtschaftlichen, gemeindlichen und kulturellen Körperschaften gebildet wurde. Ein von der ÖDP initiiertes und u.a. von SPD, FDP und den Grünen unterstütztes Volksbegehren „Schlanker Staat ohne Senat“, das dessen Abschaffung forderte, war im Juli 1997 erfolgreich. Der Bayerische Landtag stellte mit CSU-Mehrheit einen von einem Aktionsbündnis aus Interessenverbänden (z.B. DGB und Bayerischer Bauernverband) unterstützten Entwurf zur Reform des Bayerischen Senates dagegen. Dieser sah die Aufnahme neuer Gruppen, die Senkung des Mindestalters, stärkere Berücksichtigung von Frauen und die Erweiterung der Rechte des Senats vor.

An der Abstimmung am 8. Februar 1998 beteiligten sich 39,9% der Stimmberechtigten. Der Volksentscheid „Grundrechte und Staatsziele“, dem 75,0% der Wähler zustimmten, führte zu Verfassungsänderungen hinsichtlich der Eigenständigkeit der Regionen im geeinten Europa, der Förderung der Gleichberechtigung, einem Diskriminierungsverbot für Behinderte sowie zur Aufnahme des Tierschutzes und der Sportförderung durch die Kommunen in die Verfassung. Auch die Zustimmung zum Volksentscheid „Landtag und Staatsregierung“ fiel mit 73,9% deutlich aus. Infolgedessen verringerte sich die Zahl der Landtagsabgeordneten auf 180, die Legislaturperiode verlängerte sich auf fünf Jahre, die Staatsregierung wurde verkleinert, die Kontrollfunktion des Landtags und die kommunale Selbstverwaltung wurden gestärkt.

Beim Votum über die Zukunft des Bayerischen Senats, entschieden sich 69,2% der Wähler für den Gesetzesentwurf des Volksbegehrens „Schlanker Staat ohne Senat“, was zu dessen Abschaffung führte. Da auch eine Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof erfolglos war, endete die bis ins Jahr 1946 reichende Existenz der zweiten Kammer zum 1. Januar 2000.