CSU-Parteiausschüsse

Die Landesausschüsse/Parteiausschüsse bestehen aus dem Parteivorstand, Delegierten der Bezirksverbände und Arbeitsgemeinschaften sowie Regierungsmitgliedern, werden ein bis zweimal im Jahr einberufen und dauern ein bis zwei Tage. Im Vergleich zu den Landesversammlungen/Parteitagen beschränkt sich die Delegiertenzahl auf ca. ein Viertel. Die wichtigsten Aufgaben sind Beratungen und Beschlussfassungen über die Grundlinien der Politik und Aktionsprogramme der CSU sowie die Entgegennahme der Berichte der Fraktionsvorsitzenden. Außerdem werden von diesem Gremium die Mitglieder des Landesschiedsgerichts und die Parteiausschussvorsitzenden gewählt und über neue Arbeitskreise entschieden. Nachdem im Jahr 1968 mit einer neuen Satzung der demokratische Organisationsaufbau und das Mitwirkungsrecht der Mitglieder erweitert und verstärkt wurden, kam es zur Umbenennung der Landesausschüsse in Parteiausschüsse. Bis dahin wählte der Landesausschuss auch die Landesvorstandsmitglieder (mit Ausnahme des Landesvorsitzenden); diese Aufgabe übernahm danach der Parteitag. Der erste gewählte Landesausschuss tagte am 6. Mai 1946 in München, vorher existierte der Vorläufige Landesausschuss, ein Gremium der engeren Parteiführung.