Billigung des Maastricht-Vertrags im Bundestag

02.12.1992

Am 2. Dezember 1992 billigt der Deutsche Bundestag den Vertrag von Maastricht, der am 7. Februar 1992 von zwölf Staaten unterzeichnet worden war. Zugleich ebnet der Bundestag damit den Weg in eine Europäische Wirtschafts- und Währungsunion mit einer gemeinsamen Währung, einem der zentralen Punkte des Maastricht-Vertrags. Finanzminister Theo Waigel setzt sich in der Debatte vehement für die Ratifizierung und Umsetzung dieses Vertrags ein:

„Was wir gemeinsam mit Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Italien vor über 30 Jahren [Anm: mit den römischen Verträgen] begonnen haben, werden wir in der größer werdenden Gemeinschaft zu Ende bringen. Darüber stimmen wir heute ab und das ist der entscheidende Beitrag, den wir heute zum europäischen Einigungswerk leisten.“

(Auszug aus einer Rede von Theo Waigel, gehalten am 2. Dezember 1991; HSS, ACSP, HA Waigel Theo R: 104)

War der Vertrag in den Monaten vor der Abstimmung v.a. hinsichtlich der Regelung von Kompetenzen zwischen Bund, Ländern und EU kontrovers diskutiert worden, fällt das Urteil der Abgeordneten nun eindeutig aus: 542 Abgeordnete stimmen dafür, lediglich 17 Parlamentarier votieren bei acht Enthaltungen dagegen. Der Vertrag von Maastricht tritt schließlich am 1. November 1993 in Kraft.