Drei Volksentscheide in Bayern

08.02.1998

Bei drei gleichzeitig durchgeführten Volksentscheiden werden die Aufnahme neuer Grundrechte und Staatsziele in die Bayerische Verfassung (75%) und die Reform von Landtag und Staatsregierung (73,9%) angenommen. Die Zahl der Landtagsabgeordneten wird demnach ab der 15. Wahlperiode von 204 auf 180 Sitze verringert und die Legislaturperiode bereits ab der 14. Wahlperiode auf fünf Jahre verlängert. Mit 69,2% der Stimmen votieren die Wähler zudem für die Abschaffung des Senats zum 1.1.2000.