Unterzeichnung des Maastricht-Vertrags

07.02.1992

Am 7. Februar 1992 unterzeichnen Bundesfinanzminister Theo Waigel und Außenminister Hans-Dietrich Genscher als Vertreter Deutschlands im niederländischen Maastricht den Vertrag über die Europäische Union. Er war im Dezember 1991 von den Staats- und Regierungschefs der damals zwölf Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft beschlossen worden. nach seiner Ratifizierung durch den Deutschen Bundestag am 2. Dezember 1992 tritt er am 1. November 1993 in Kraft.

„Maastricht stellte einen Quantensprung dar. Ziel war die Fortsetzung der Integration von der früheren EWG bzw. EG zu einer echten politischen Union. Die Währungsunion stellt dabei die Krönung bzw. das monetäre Dach des schrankenlosen Binnenmarkts dar. Gleichzeitig bildet die Einheitswährung mit der Abgabe der nationalen Souveränität in der Geldpolitik ein irreversibles Element für die weitere Integration.“ Theo Waigel in: Politische Studien 440 im Fokus "Der Euro im Stresstest", S. 31.

Mit diesem Vertrag wird die Integration der einzelnen Staaten bei Wahrung größtmöglicher Souveränität angestrebt. Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft wird in „Europäische Gemeinschaft“ umbenannt. Es werden neue Formen der Zusammenarbeit zwischen den Regierungen der Mitgliedstaaten in den Bereichen Verteidigung, Justiz und Inneres eingeführt.

Der Vertrag schafft eine neue Struktur mit drei politischen und wirtschaftlichen „Säulen“, dadurch entsteht die Europäische Union (EU). Der Vertrag von Maastricht wird so der Gründungsvertrag der Europäischen Union. Er besteht aus 55 Artikeln, in denen insbesondere die Bestimmungen zu den demokratischen Grundsätzen der EU, zu ihren Organen und zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik niedergelegt sind. Zudem verankert er eine Wirtschafts- und Währungsunion; der Euro als gemeinsame Währung wird am 1. Januar 1999 eingeführt.