Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Grundlagenvertrag
31.07.1973
Das Bundesverfassungsgericht verkündet sein Urteil zum Grundlagenvertrag mit der DDR und stellt darin klar, in welcher Auslegung dieser Vertrag mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar ist. Es bestätigt die Auffassung der CSU und der Bayerischen Staatsregierung, wonach Deutschland als Ganzes fortbesteht, die Bürger der DDR deutsche Staatsangehörige im Sinne des GG sind und die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands Aufgabe aller Verfassungsorgane bleibt.
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