Der Bundestag beschließt die Verkleinerung des Parlaments von regulär 656 Sitzen auf 598 Abgeordnete und die Neueinteilung der Bundeswahlkreise (künftig 299 statt bisher 328). Wirksam wird die Verkleinerung mit der Bundestagswahl 2002. Die Neueinteilung der Wahlkreise wird am 1.7.1998 gesetzlich geregelt, Bayern hat künftig nur noch 44 anstelle der bisher 45 Wahlkreise
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