Der Volksentscheid zum Landtagswahlrecht (Stimmkreiseinteilung, Fünf-Prozent-Klausel) sollte unter anderem eine Änderung des in der bayerischen Verfassung durch Artikel 14 festgelegten Landtagswahlrechts bezüglich seiner Sperrklausel herbeiführen. Bis dahin galt eine 10%-Hürde, die eine Partei in mindestens einem der sieben bayerischen Regierungsbezirke nehmen musste, wollte sie in den Landtag einziehen. Die von allen Parteien gemeinsam getragene Verfassungsänderung sollte die Einführung der 5%-Hürde ermöglichen, wie sie bereits für die Bundestagswahlen seit 1949 beziehungsweise 1953 galt. Künftig würde der Einzug einer Partei in den Bayerischen Landtag dann möglich sein, wenn diese auf Landesebene 5% der Wählerstimmen erhalten würde. Dem Volksentscheid über die Änderung von Artikel 14 stimmten die Wähler mit 84,8% zu.
Auf unserer Webseite werden so genannte Cookies verwendet. Wir verwenden technische Cookies, um die Funktionsfähigkeit unserer Website sicherzustellen.
Darüber hinaus verwenden wir Videodienste von Drittanbietern sowie die Analysedienste, um die Nutzung unserer Website auszuwerten und Reports über die Aktivitäten auf unserer Website mit dem Ziel zu erstellen, unsere Website zu optimieren. Um diese Dienste verwenden zu können, benötigen wir ihre Einwilligung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Weitere Informationen finden Sie, wenn Sie den Button „Details anzeigen“ anklicken und in unserer Datenschutzerklärung.
Wählen Sie die Option „Alle akzeptieren“, willigen Sie in die Verwendung von Diensten sowohl von Drittanbietern von Videodiensten als auch von Analysediensten ein.
Ich stimme der Verwendung der nachfolgend von mir ausgewählten Cookies zu:
Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier jederzeit ändern