Volksentscheid 1973 - Landtagswahlrecht (Stimmkreiseinteilung, Fünf-Prozent-Klausel)

Der Volksentscheid zum Landtagswahlrecht (Stimmkreiseinteilung, Fünf-Prozent-Klausel) sollte unter anderem eine Änderung des in der bayerischen Verfassung durch Artikel 14 festgelegten Landtagswahlrechts bezüglich seiner Sperrklausel herbeiführen. Bis dahin galt eine 10%-Hürde, die eine Partei in mindestens einem der sieben bayerischen Regierungsbezirke nehmen musste, wollte sie in den Landtag einziehen. Die von allen Parteien gemeinsam getragene Verfassungsänderung sollte die Einführung der 5%-Hürde ermöglichen, wie sie bereits für die Bundestagswahlen seit 1949 beziehungsweise 1953 galt. Künftig würde der Einzug einer Partei in den Bayerischen Landtag dann möglich sein, wenn diese auf Landesebene 5% der Wählerstimmen erhalten würde. Dem Volksentscheid über die Änderung von Artikel 14 stimmten die Wähler mit 84,8% zu.