Das 1990 von der Bürgerinitiative eingeleitete Volksbegehren war erfolgreich und führte am 17. Februar 1991 zum Volksentscheid. Dem Konzept der Bürgerinitiative stand der Entwurf des Landtags gegenüber. Die CSU setzte darin ebenfalls auf eine striktere Trennung und bessere Verwertung des anfallenden Mülls, wollte aber die Müllverbrennung zur Beseitigung des Restmülls weiterführen. Die Bürgerinitiative hingegen setzte auf den Ausbau von Deponien. Die Zuständigkeit für die Abfallwirtschaft sollte nach Auffassung der CSU weiter beim zuständigen Landratsamt und nicht den Gemeinden selbst liegen, nur so ließe sich ein Gewirr von unzähligen lokalen Einzelregelungen und eine Vervielfachung der Deponien vermeiden. Mit 51% der Stimmen konnte sich der Entwurf des Bayersichen Landtags gegen das Konzept der Bürgerinitiative im Volksentscheid durchsetzen.