An der Abstimmung am 8. Februar 1998 beteiligten sich 39,9% der Stimmberechtigten. Der Volksentscheid „Grundrechte und Staatsziele“, dem 75,0% der Wähler zustimmten, führte zu Verfassungsänderungen hinsichtlich der Eigenständigkeit der Regionen im geeinten Europa, der Förderung der Gleichberechtigung, einem Diskriminierungsverbot für Behinderte sowie zur Aufnahme des Tierschutzes und der Sportförderung durch die Kommunen in die Verfassung. Auch die Zustimmung zum Volksentscheid „Landtag und Staatsregierung“ fiel mit 73,9% deutlich aus. Infolgedessen verringerte sich die Zahl der Landtagsabgeordneten auf 180, die Legislaturperiode verlängerte sich auf fünf Jahre, die Staatsregierung wurde verkleinert, die Kontrollfunktion des Landtags und die kommunale Selbstverwaltung wurden gestärkt.
Beim Votum über die Zukunft des Bayerischen Senats, entschieden sich 69,2% der Wähler für den Gesetzesentwurf des Volksbegehrens „Schlanker Staat ohne Senat“, was zu dessen Abschaffung führte. Da auch eine Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof erfolglos war, endete die bis ins Jahr 1946 reichende Existenz der zweiten Kammer zum 1. Januar 2000.