Der Volksentscheid vom 7. Juli 1968 beendete eine jahrelange Auseindersetzung um die Bekenntnischulen/Konfessionsschulen als Regelschule und die aufkommenden Gemeinschaftsschulen. Drei Entwürfe wurden zur Abstimmung vorgelegt. Der Entwurf der SPD wollte die christliche Gemeinschaftsschule zur Regelschule machen. Dem gegenüber stand der Entwurf der CSU, wonach alle Kinder in der christlichen Volksschule in Übereinstimmung mit den Wünschen der Eltern unterrichtet werden sollten. Da es im Jahr 1967 bei einem diesbezüglichen Volksbegehren mit einem gemeinsamen Vorschlag der SPD und FDP gegen den Entwurf der CSU zu einem Patt kam, entschlossen sich die drei Landtagsfraktion für den Volksentscheid 1968 zusätzlich mit einem gemeinsamen Kompromissvorschlag in den Volksentscheid zu gehen. Nach langen Verhandlungen einigte man sich darauf, dass in den Volksschulen alle Kinder gemeinsam nach den Grundsätzen der christlichen Bekenntnisse unterrichtet werden. Gemeinsam warben SPD und CSU für die Ablehnung der eigenen Entwürfe und um die Zustimmung zum gemeinsamen Entwurf, der schließlich mit über 76,3% angenommen wurde.
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