Klage gegen den Grundlagenvertrag

22.05.1973

Am 22. Mai 1973 reicht die Bayerische Staatsregierung Organklage in Karlsruhe ein. Damit erreicht die Auseinandersetzung zwischen der sozialliberalen Regierung und der CDU/CSU-Opposition um den richtigen deutschlandpolitischen Weg den Höhepunkt.

Die nicht unumstrittene Verfassungsklage der Bayerischen Staatsregierung kommt auf Initiative und Drängen von Franz Josef Strauß zustande, der im Grundvertrag die völkerrechtliche Anerkennung der DDR ausgesprochen sieht. Der „Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik“ vom 21. Dezember 1972 regelt in zehn Artikeln u.a. die Zusammenarbeit beider Staaten auf wirtschaftlicher und kulturpolitischer Ebene, enthält das Bekenntnis beider Länder zu den Grundsätzen der Vereinten Nationen und vereinbart den Austausch von Ständigen Vertretern. Diese Übereinkünfte stoßen in den Unionsreihen auf heftigen Widerstand. Der ungeklärte Status von Berlin, die fehlende Auseinandersetzung mit dem Thema Menschenrechte und Erleichterungen für DDR-Bürger ist ihrer Ansicht nach ein Verstoß gegen die im Grundgesetz verankerte Fürsorgepflicht gegenüber den Deutschen in der DDR und das Wiedervereinigungsgebot. Das Bundesverfassungsgericht fällt sein Urteil zum Grundlagenvertrag am 31. Juli 1973.