Landtagswahlen - Spitzen- bzw. Ministerpräsidentenkandidaten
Die Bezeichnung „Spitzenkandidat“ bei Landtagswahlen ist irreführend, da keine Landesliste existiert. Neben den Stimmkreiskandidaten gibt es sieben Kandidatenlisten aus den Regierungsbezirken, also sieben Spitzenkandidaten. Der Begriff etablierte sich seit der Landtagswahl 2013, als der Spitzenkandidat vom CSU-Parteivorstand nominiert und vom Parteikonvent (2013) bzw. Parteitag (2017, 2023) bestätigt wurde. Bis 2007 wurde von einem Ministerpräsidentenkandidaten gesprochen, der von der CSU-Landtagsfraktion gewählt wurde. Für die Landtagswahl 2008 gibt es keinen Nachweis über eine „Spitzenkandidatur“.
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